Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen und allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an Veranstaltungen der der Rio Film GmbH nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Sollten im Einzelfall in der Veranstaltungsbeschreibung zusätzliche Bedingungen enthalten sein, so finden diese ergänzend zu diesen AGBs Anwendung.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist ausschließlich Ärzten und medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das zur Verfügung gestellte Online-Formular auf der Internetseite des Veranstalters (medicaltrainingcircle.com) oder in sonstiger schriftlicher oder elektronischer Form, etwa über vom Veranstalter dazu ermächtigten Dienstleistern.
Eine Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Bei Online erfolgten Anmeldungen erhält der Teilnehmer kurzfristig eine Anmeldebestätigung per Email zugesandt. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.
Bei Anmeldungen die in sonstiger schriftlicher Form erfolgt sind, erhält der Teilnehmer in der Regel eine Anmeldebestätigung innerhalb von 5 Arbeitstagen per Email zugesandt.
Sollten Sie innerhalb der genannten Anmeldebestätigungsfristen keine Anmeldebestätigung erhalten bitten wir Sie um schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme.
§ 4 Teilnahmegebühren, Leistungsumfang, Zahlung von Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren und der entsprechende Leistungsumfang sind der jeweiligen, Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Die ausgewiesenen Endbeträge verstehen sich inklusive der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Anmeldung.
§ 5 Stornierung oder Umbuchung von gebuchten Veranstaltungsteilnahmen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern die Veranstaltung über die Website des Veranstalters (medicaltrainingcircle.com) gebucht wurde.
Für externe Buchungen gelten die entsprechenden Stornierungsbedingungen. Diese sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen bzw. den Gebührentafeln des vom Veranstalter beauftragten Teilnahmemanagement Providers zu entnehmen.
§ 6 Durchführung der Veranstaltung
Der Veranstalter schuldet dem Teilnehmer die Durchführung und Teilnahme der vom Teilnehmer gebuchten Veranstaltung in dem vorher angekündigten zeitlichen, örtlichen und personellen Umfang, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen:
Die jeweiligen Veranstaltungen werden von qualifizierten Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen organisiert und durchgeführt. Für die jeweiligen Veranstaltungs- und Vortragsinhalte, sowie deren Aktualität und Richtigkeit sind ausschließlich die jeweils vortragenden Referenten verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für eventuell ausgegebene Tagungsunterlagen oder Videobeiträge. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die Veranstaltungen finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen, oder Referenten auszutauschen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche (wie z.B. Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall, etc.) sind ausgeschlossen.
Über Veranstaltungsabsagen, Änderungen von Tagungsort oder -Zeiten, sowie wesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf wird der Teilnehmer kurzfristig nach bekannt werden durch den Veranstalter informiert.
§ 7 Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten über Ihren Namen, Ihren Titel, Ihre Berufszugehörigkeit und Ihre Anschrift zu unserer sowie zur Information unserer Partner über Ihre Anmeldung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen. Sollten Sie eine weitere Nutzung Ihrer Daten zur Information über unsere Veranstaltung nicht wünschen, können Sie von Ihrem gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht (§ 28 Abs. 4 BDSG) Gebrauch machen. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter und die von Ihm beauftragten Dienstleister und Drittfirmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
§ 8 Veranstalterhaftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt insbesondere vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und der Teilnehmer auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Darüber hinaus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz für fehlerhafte und unvollständige Veröffentlichungen auf der Homepage.
Die Veranstalter bzw. Ausrichter des Kongresses können keine Haftung für Personenschäden oder Verlust oder Beschädigung von Besitz der Kongressteilnehmer tragen, auch nicht während des Kongresses oder infolge der Kongressteilnahme. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer eigenen Versicherung.
§ 9 Geltendes Recht; Gerichtsstand
AGBs, Vertragsrecht und alle daraus resultierenden Ansprüche unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.